Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma Stadtmobil CarSharing Gmbh & Co.KG

für die Verwendung von Online Multi-Auktionsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de
nachfolgend "Stadtmobil Karlsruhe" oder "Verwender" genannt
letzter Stand: 01.02.2017


 

1.Allgemeines

1.1.Verwender

Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma Stadtmobil CarSharing Gmbh & Co.KG, geschäftsansässig in der Ludwig-Wilhelm-Straße 15, in 76131 Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 109301. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und hat ihren Sitz in Karlsruhe. Für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit nutzt Stadtmobil Karlsruhe die Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de

1.2.Unternehmenstätigkeit

Stadtmobil Karlsruhe betreibt nur gewerberechtlich erlaubnisfreie Online-Verkaufsveranstaltungen über die Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de von gebrauchten Kraftfahrzeugen (nachfolgend auch "KFZ" genannt) in der Form von
  1. Verkäufen mit Festpreis,
  2. offenen Verkaufsveranstaltungen / Auktionen und
  3. geschlossenen Verkaufsveranstaltungen / Auktionen ausschließlich an gewerbliche Käufer, in keinem Fall aber an Letztverbraucher (Privatpersonen /Nicht-Gewerbetreibende / Verbraucher).
Stadtmobil Karlsruhe als Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist selbst Verkäufer bzw. Anbieter von gebrauchten Kraftfahrzeugen, sie vermittelt aber keine Direktverkäufe zwischen einem Vorverkäufer / Einlieferer und dem Kunden.
Als Verkäuferin trifft sie durch die Annahme eines Angebotes eines Kunden die Entscheidung über das Zustandekommen eines Vertrages. Stadtmobil Karlsruhe übernimmt die Organisation der Verkaufsveranstaltung auf der von ihr genutzten Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de und die Rechnungsstellung.

Abgrenzungen in der Unternehmenstätigkeit:

Stadtmobil Karlsruhe erbringt keine für das deutsche KFZ-Handwerk typischen, werkvertraglichen Leistungen, wie die Reparatur, Wartung, Instandsetzung, Aufarbeitung, etc. von KFZ. Die Leistungen von Stadtmobil Karlsruhe beschränken sich vielmehr auf den Verkauf von (gebrauchten) KFZ´s ausschließlich an gewerbliche Käufer.
Stadtmobil Karlsruhe bietet keine B2B-Plattform für umgekehrte Versteigerungen im Sinne von „Reverse Action“ oder „Ausschreibungen“ und betreibt oder bietet auch keine Plattform für das sogenannte „Powershopping“ oder vergleichbare Internetauktionen an.

1.3. Geltungsbereich

  1. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Regelung des Verkaufs von Kraftfahrzeugen (KFZ) zwischen Personen, die Unternehmer sind (§14 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch). Der Verkauf wird über die von Stadtmobil Karlsruhe genutzte Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de angebahnt und geschlossen. Diese Regelungen bilden die rechtliche Grundlage zwischen den Vertragsparteien (dem Verkäufer und dem Käufer). Zwischen den Vertragsparteien (Stadtmobil Karlsruhe und Käufer) kommen rechtlich Kaufgeschäfte durch Angebot und Annahme im Sinne der §§145 - 151 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - zustande, nicht jedoch durch Zuschlag nach §156 BGB
  2. Wird in nachfolgenden Klauseln der Bedingungen auf „Kraftfahrzeuge“, „Fahrzeuge“, „PKW“ / „LKW“ Bezug genommen, sind damit auch andere in den Verkäufen angebotene bewegliche Sachen gemeint.
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. §§ 14, 310 Abs.1 BGB), sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen dem Verkäufer mit dem Käufer, sofern Stadtmobil Karlsruhe nicht vor den künftigen Geschäften gesonderte allgemeineGeschäftsbedingungen auf einzelne Verkaufsveranstaltungen mit dem Käufer für anwendbar erklärt.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  6. Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verkäufe von Kraftfahrzeugen und sonstigen Leistungen auf der von Stadtmobil Karlsruhe genutzten Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de , gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden. Die nachstehenden Bedingungen erfassen auch Verkäufe per Telefon oder Telefax.
  7. Diese Geschäftsbedingungen sind auf der von Stadtmobil Karlsruhe genutzten Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de druckfähig hinterlegt. Die Rechtsverbindlichkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Käufer mit seiner Erstanmeldung auf der Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de an entweder durch Kenntnisnahme der auf dieser Plattform veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch das Einloggen in die diese Plattform oder die Rücksendung einer Empfangsbestätigung dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen.

2.Registrierung und Zulassung / Widerruf als Käufer

2.1.Registrierung

  1. Der Käufer kann die Leistungen von Stadtmobil Karlsruhe nur nutzen, indem er sich auf der von der Stadtmobil Karlsruhe genutzten Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de registriert. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt durch Eröffnung eines Benutzerkontos und der Einverständniserklärung zu diesen allgemeinen Geschäftsbeziehungen. Ein Anspruch auf Registrierung bei Stadtmobil Karlsruhe besteht nicht.
  2. Bei der Registrierung wählt der Käufer / Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort. Der Benutzername darf nicht Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Namens- und Markenrechte. Das Passwort muss geheim gehalten werden. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar. Der Käufer / Nutzer haftet für alle Fälle des Missbrauchs von Benutzername und Benutzerpasswort.
  3. Die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Datenänderungen, die nach der erstmaligen Registrierung bei dem Käufer / Nutzer eintreten, sind umgehend mitzuteilen.
  4. Der Käufer / Benutzer darf die auf der Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de abgelegten Inhalte nicht ohne Zustimmung kopieren, verbreiten oder in sonstiger Weise vervielfältigen oder nutzen. Gleiches gilt für die Nutzung oder Vervielfältigung des Layouts der Website (verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de); hier ist vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich.
  5. Stadtmobil Karlsruhe ist berechtigt, ein Benutzerkonto jederzeit zu sperren, insbesondere dann, wenn der Käufer / Nutzer gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Der Käufer / Nutzer kann ohne Einhaltung einer Frist sein Benutzerkonto kündigen, indem er die Erklärung schriftlich per Post oder per Email an info@stadtmobil.de übersendet.

2.2.Zulassung und Widerruf als Käufer

  1. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch können nicht Käufer sein.
  2. Zu sämtlichen Verkäufen von Stadtmobil Karlsruhe sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zugelassen, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. §§ 14, 310 Abs.1 BGB), sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
  3. Ein Käufer hat sich bei der Registrierung und vor der ersten Zulassung zur Abgabe von Angeboten durch Vorlage eines gültigen Personalausweise oder Reisepasses, sowie durch Vorlage eines Gewerbescheins oder eines geeigneten Nachweis über seine selbständige berufliche Tätigkeit zu erklären und seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen. Bei im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten und Gesellschaften ist ein Handelsregisterauszug und eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsinhabers / Geschäftsführers / Vorstandes oder sonst zur rechtswirksamen Vertretung berechtigten Person vorzulegen. Eine Vertretung bedarf der schriftlichen Erklärung über die Vollmachtserteilung. Stadtmobil Karlsruhe ist berechtigt jederzeit den Nachweis über die Unternehmereigenschaft eines Käufers erneut anzufordern.
  4. Ein Käufer mit Sitz innerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat zusätzlich die ihm erteilte Steuernummer und / oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) der Stadtmobil Karlsruhe im Rahmen der Registrierung, spätestens jedoch vor Abgabe eines Angebots nachzuweisen. Durch die Verwendung der Steuernummer oder USt-IdNr. bestätigt der Käufer, dass die Vertragsbeziehungen mit Stadtmobil Karlsruhe seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuzuordnen ist.
  5. Käufer mit Sitz in einem Staat der Europäischen Union (EU-Ausland) haben im Rahmen der Registrierung oder vor Abgabe eines Angebots eine Kopie des Schreibens über die ihnen erteilte und gültige USt-IdNr. (Umsatzsteueridentifikationsnummer) vorzulegen.
  6. Käufer mit Sitz aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (Nicht-EU-Ausland) verpflichten sich im Rahmen ihrer erstmaligen Registrierung und auf jederzeitiges, nachfolgendes Verlangen von Stadtmobil Karlsruhe eine durch die für sie zuständige Finanzbehörde ausgestellte Bescheinigung über ihre Unternehmereigenschaft vorzulegen. Das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein, sodass nach Ablauf dieses Zeitraums eine aktualisierte Bescheinigung notwendig ist. Die Angaben in dieser Bescheinigung müssen den vollständigen Namen, den Sitz und die Anschrift der Firma, Angaben zur Art der unternehmerischen Tätigkeit des Käufers, die Anschrift der zuständigen Finanzbehörde, sowie die landesspezifische Steuernummer und Umsatzsteuerpflicht enthalten.
  7. Ein Käufer mit Sitz außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat zusätzlich jeweils beglaubigte Übersetzungen der zuvor benannten fremdsprachigen Dokumente in die deutsche Landessprache oder in die englische Sprache vorzulegen.
  8. Jeder Käufer bestätigt im Rahmen seiner Registrierung auf der Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de, dass die Vertragsbeziehung mit Stadtmobil Karlsruhe seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuzuordnen ist.
  9. Liegen die vorgenannten Nachweise und Dokumente vollständig vor
  • und hat der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt bzw. die schriftliche Anerkennung dieser an Stadtmobil Karlsruhe zurückgesandt, wird der Käufer zugelassen. Ein Anspruch auf Zulassung des Käufers besteht jedoch nicht.
  • Stadtmobil Karlsruhe behält sich das Recht vor (neben der Anerkennung dieser AGB´s) auch den Abschluss eines Individualvereinbarung über die Bedingungen der Nutzung der Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de als Voraussetzung für die Nutzung der Plattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de abzuschließen.
  • Die Registrierungsbestätigung wird dem Käufer per Email oder durch schriftliche Mitteilung übersandt; er erhält zugleich eine Kundennummer. Unter dem gewählten Benutzernamen und Passwort (Account) kann sich der Käufer auf der Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de anmelden.
    10. Jeder Käufer hat Veränderungen seiner zuvor benannten Daten unverzüglich schriftlich          anzuzeigen.

3.Widerruf und Sperrung eines Käufers

1. Die Zulassung als Käufer kann ohne Angabe von Gründen durch die Stadtmobil Karlsruhe verweigert oder entzogen werden, insbesondere dann, wenn der Käufer
  • nicht die Anforderungen nach §14 BGB erfüllt oder als „Verbraucher“ zu qualifizieren ist
  • falsche Angabe im Rahmen der Registrierung oder bei den vorzulegenden Nachweisen erfolgt sind
  • diesen oder geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stadtmobil Karlsruhe widersprochen wurde
  • gegen diese oder geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stadtmobil Karlsruhe verstoßen wurde
  • Kaufverträge durch den Käufer nicht erfüllt wurden oder er sich in Verzug befindet
  • Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Insolvenz des Käufers vorliegen (Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse)
  • Dienstleistungen von Stadtmobil Karlsruhe missbraucht werden
  • der Käufer die Funktionsfähigkeit der Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de beeinträchtigt oder beschädigt hat.
2. Bei Vorliegen eines oder mehrerer der vorgenannten Gründe ist darüber hinaus Stadtmobil Karlsruhe berechtigt, das Benutzerkonto und die Kundennummer des Käufers zu sperren.

3. Der Käufer ist berechtigt, sich jederzeit bei Stadtmobil Karlsruhe schriftlich abzumelden. Außerdem kann der Käufer, sofern er nicht an Verkaufsveranstaltungen bereits teilgenommen hat, seine Anmeldung innerhalb von 2 Wochen schriftlich widerrufen.

4. Stadtmobil Karlsruhe ist berechtigt, Käufer ohne Angaben von Gründen von Verkäufen auszuschließen.

4.Datenschutz

  1. Die Kundendaten werden von Stadtmobil Karlsruhe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und geschützt.
  2. Stadtmobil Karlsruhe ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten der Kunden / Nutzer im Rahmen der gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und für eigene Zwecke zu nutzen.
  3. Der Käufer / Nutzer erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass Daten an Dritte weitergeleitet werden, sofern dies zur Nutzung der Dienste, zur Anbahnung und Abwicklung von Verträgen oder zur Wahrung berechtigter Interessen Dritter erforderlich ist.
  4. Stadtmobil Karlsruhe ist weiter berechtigt, diese Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften an andere mit Stadtmobil Karlsruhe im Verbund stehende Unternehmen weiterzuleiten.
  5. Nach Beendigung der Zulassung zu der Verkaufsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de und nach vollständiger Abwicklung aller im Zusammenhang mit der Verkaufsplattform bestehenden Rechtsverhältnissen hat der Käufer / Nutzer Anspruch auf Löschung seiner gespeicherten Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

5.Vertragsabschluss


5.1.Festpreis-Angebote

  1. Bei Fahrzeugen mit Festpreis ist ein KFZ mit einem fixem Preis versehen.
  2. Der Käufer wird dabei zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots aufgefordert, dass er gegenüber der Verwenderin durch Betätigung des Buttons "Sofort Kaufen" verbindlich abgibt ("Buy now").
  3. Der Käufer ist an sein Angebot bis zum Ablauf von drei Werktagen nach Abgabe seiner Kaufanfrage gebunden.
  4. Mit der Annahme des Käuferangebots durch Stadtmobil Karlsruhe kommt der Kaufvertrag zustande.

5.2.Vertragsabschluss bei offenen Verkaufsveranstaltungen (Auktion)

  1. Auf der von Stadtmobil Karlsruhe genutzten Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de sind in einem elektronischen Verkaufskatalog gebrauchte Kraftfahrzeuge und Zubehör mit einem Startpreis und einer Angebotsnummer ausgezeichnet. Stadtmobil Karlsruhe fordert mit der Veröffentlichung des Katalogs auf der Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de potentielle Käufer zur Abgabe eines Angebots auf.
  2. Die Frist zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer wird auf der Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de für jede Auktion neu festgelegt. Sie startet erneut bei jedem neu abgegebenen Angebot. Wird kein weiteres Angebot durch einen Käufer abgegeben, endet die Angebotsphase mit Ablauf der systemseitig festgelegten Frist.
  3. Stadtmobil Karlsruhe behält sich das Recht vor, Fahrzeuge , die in Auktionen mit einem Vorbehaltspreis stattfinden, nicht zu veräußern, wenn der Vorbehaltspreis nicht erreicht wurde.
  4. Stadtmobil Karlsruhe behält sich das Recht vor, die Angebotsphase bei Vorliegen besonderer Umstände vor deren Ablauf zu beenden.
  5. Bei sog. "offenen Auktionen" (open ascending price auction) sind die zum jeweiligen Zeitpunkt höchsten Angebote anderer potentieller Käufer sichtbar. Durch Eingabe einer Zahl und Bestätigung des Buttons "Gebot abgeben" gibt der Käufer sein Angebot ab. Angebote können durch schrittweises Bieten (stepwise bidding) in automatischen Geboten von je € 50,00 (fester Erhöhungswert bei Abgabe von Angeboten) abgegeben werden, wobei das maximale Gebot für die übrigen potentiellen Käufer nicht sichtbar ist. Die Abgabe eines Angebots kann bei offenen Auktionen nicht zurückgenommen werden. Mit dem Ende der offenen Auktion kommt ein Kaufvertrag zustande, wenn dem höchsten abgegebenen Angebot zugestimmt wird.
  6. Dem Käufer wird die Annahme seines Kaufangebots durch Email mitgeteilt. Seitens des Käufers wird auf eine gesonderte Annahmeerklärung verzichtet.
  7. Mit der Mitteilung über die Annahme des Kaufangebots durch Email kommt der Kaufvertrag zwischen Stadtmobil Karlsruhe und dem Käufer zustande (Angebot und Annahme nach §§ 145 - 151 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch).

5.3. Ergänzende Regelungen

  1. Liegen Zustandsberichte zu den Fahrzeugen und dem Zubehör durch sachverständige Dritte wie DEKRA, TÜV u.a. vor, so sind diese bei der jeweiligen Angebotsnummer hinterlegt. Diese sind im Fall von Abweichungen zu den allgemeinen Zustandsbeschreibungen bei der Fahrzeugbeschreibung maßgebend.

  2. ​​Auktionen über beschädigte KFZ finden in Form von offenen Auktionen statt. Der technische Zustand eines Fahrzeugs ist dabei unbekannt und der Restwert wurde nicht ausdrücklich festgestellt, sondern lässt sich nur aus den hinterlegten Bildern zum Fahrzeug ableiten. Die beschädigten KFZ verfügen aber über alle notwendigen Registrierungsdokumente. Gleiches gilt für Fahrzeuge mit technischen Defekten. Hier werden die technischen Defekte in der Fahrzeugbeschreibung dokumentiert.

  3. ​Die Angaben zu den einzelnen Verkaufsveranstaltungen auf der genutzten Internet- Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de stellen keine Garantieerklärung, keine Zusicherung einer bestimmten Verwendungsmöglichkeit, noch eine vereinbarte Beschaffenheit der Kaufsache dar. Zustandsbeschreibungen oder Ausstattungsmerkmale der zu verkaufenden gebrauchten Fahrzeuge und des Zubehörs wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Mehrausstattungen gelten stets als Verbesserungen und unwesentliche Abweichungen eines gelieferten Fahrzeugs oder Zubehörs als vom Käufer zugestanden.

  4. ​Die Ergebnisse einer Verkaufsveranstaltung werden - sofern der Käufer angemeldet ist und auf das entsprechende Objekt geboten hat - unter der Rubrik "Meine Auktionen" unter dem Button „Beendete Auktionen“ angezeigt.


6. Kaufpreis, Kosten der Vertragsabwicklung, Zahlungsmodalitäten

 

  1. Alle auf der Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de Preise sind Bruttopreis und beinhalten schon die deutsche Mehrwertsteuer von 19%.

  2. Kaufpreis und Ausweis:
    Bei Verkaufsveranstaltungen mit Festpreis entspricht der Kaufpreis dem zuvor festgelegten Preis. Zusätzliche Kosten werden nicht erhoben.

  3. Bei offenen Verkaufsveranstaltungen entspricht der Kaufpreis dem höchsten Angebot des Käufers, das vom Verkäufer angenommen wurde.

  4. Bei allen Verkaufsveranstaltungen wird der Verkäufer gegenüber Käufern mit nachgewiesenem Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Umsatzsteueridentifikationsnummer eine ordnungsgemäße Rechnung unter Angabe des Nettoverkaufspreises und der offen ausgewiesenen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erteilen. Handelt es sich um einen Verkauf, welcher der Differenzbesteuerung nach §25a des deutschen Umsatzsteuergesetzes unterliegt, gilt der vorstehende Satz nicht.

  5. Verbringen der Ware in das EU-Ausland:
    Käufer ohne nachgewiesenen Sitz im Inland (Bundesrepublik Deutschland) und ohne deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ihren Sitz haben und über eine gültige und nachgewiesene Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen, die ihnen in ihrem Sitzlandes erteilt wurde, müssen zudem schriftlich gegenüber Stadtmobil Karlsruhe als Verkäufer bestätigen, dass das gekaufte KFZ unverzüglich in einen anderen EU-Mitgliedsstaat außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verbracht wird (sog. Umsatzsteuerliche „Gelangensbestätigung“). Der Käufer erhält in diesem Fall zunächst eine Brutto-Rechnung einschließlich deutscher Umsatzsteuer und die Kosten der Vertragsabwicklung. Kann der Käufer die nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht geltenden Voraussetzungen vollständig nachweisen, erhält er eine Netto-Rechnung über den Kaufpreis. Die Zahlung der Rechnung hat im Wege der Überweisung von einem auf den Namen des Käufers lautenden Bankkonto zu erfolgen.

  6. Ausfuhr in sogenanntes "Drittland" Eine Kaution bzw. ein Sicherheitseinbehalt in Höhe des jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gütigen Umsatzsteuersatzes auf den Kaufpreis ist an den Verkäufer zu zahlen, wenn der Käufer nicht aus dem Inland und auch nicht aus dem EU-Ausland stammt. Liegen die Voraussetzungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes vor, wird diese Kaution dem Käufer unverzüglich erstattet. Dazu ist dem Verkäufer die Urschrift der ausgefüllten und mit einem Stempel des Grenzzollamtes der Europäischen Union versehenen Ausfuhrerklärung vorzulegen. Dieser Anspruch des Käufers auf Auszahlung der Kaution ist nur mit Zustimmung des Verkäufers abtretbar.

  7. ​Verpflichtung des Käufers zur Vorausleistung - Zahlungsmodalitäten Der Kaufpreis und die Kosten der Vertragsabwicklung sind nach Vertragsabschluss vom Käufer vorab zu leisten und die Herausgabe der Kaufsache erfolgt erst nach vollständiger Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden. Die Zahlung durch den Käufer kann in allen Fällen nur per Überweisung auf das Konto des Verkäufers erfolgen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Schecks oder Wechsel anzunehmen. Nimmt der Verkäufer in Einzelfällen Wechsel an, so gehen etwaige Diskont- und Einziehungsspesen zu Lasten des Käufers.

  8. Elektronische Rechnungen Der Verkäufer ist berechtigt elektronische Rechnungen zu übermitteln. Der Käufer erklärt sein Einverständnis mit dem Versand von elektronischen Rechnungen an die Email-Adresse des Käufers. Der Käufer ist zur Prüfung der Signatur der elektronischen Rechnung verpflichtet.

 

7. Weitere Regelungen

  1. Gefahrübergang - Versendung

    1. Der Käufer hat auf seine Kosten die Kaufsache in Karlsruhe / Deutschland abzuholen.

    2. ​Der Transport und Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des KFZs geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer oder seinen Vertreter über. Bei Übergabe an ein Transportunternehmen ist ein Transport-Übergabeschein zu erstellen, in den festgestellte sichtbare Schäden aufzunehmen sind.

    3. ​Nach Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer ist dieser verpflichtet unverzüglich schriftlich Mängel am Fahrzeug und am Zubehör oder bei Fehlen des Zubehörs dieses innerhalb von 24 Stunden zu rügen. Fernmündliche oder mündliche Rügen können nicht berücksichtigt werden. Bei Übergabe an ein Transportunternehmen beträgt die Rügefrist 48 Stunden, längstens jedoch 24 Stunden nach Übergabe des Fahrzeugs oder Zubehörs an das Transportunternehmen. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden und entbinden den Käufer nicht von seiner Verpflichtung zur vollständigen Kaufpreiszahlung.

    4. ​Das Eigentum an dem gekauften Fahrzeugen und dem Zubehör geht erst nach vollständigem unwiderruflichen Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers auf den Käufer über und erst dann sind die Fahrzeugpapiere an den Käufer oder den von ihm beauftragten Dritten auszuhändigen. Sollen die Fahrzeugpapiere oder Teile hiervon nicht ausgehändigt werden, versendet der Verkäufer die Papiere per Post, auf schriftlichen Wunsch auch per Kurier. Die Gefahr des Abhandenkommens der Fahrzeugpapiere trägt in diesen Fällen der Käufer.

    5. ​Eigentumsvorbehalt: 
      Die gebrauchten Fahrzeuge bleiben im Eigentum des Verkäufers bis sämtliche dem Verkäufer zustehenden Ansprüche gegen den Käufer vollständig erfüllt sind. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gebrauchten Fahrzeuge durch den Käufer ist nicht zulässig. Veräußert der Käufer die Kaufsache weiter, erstreckt sich das Vorbehaltseigentum des Verkäufers auch auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

  2. ​Aufrechnung:
    Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Verkäufer anerkannt wurden.

  3. ​Zurückbehaltungsrecht des Käufers:
    Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt wurde.

  4. ​Zurückbehaltungsrecht des Verkäufers:
    Hat der Käufer seine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt, so kann Stadtmobil Karlsruhe die Übergabe des Fahrzeugs und der Fahrzeugpapiere solange verweigern, bis diese erfüllt sind. Als fällige Verbindlichkeiten gelten dabei auch solche, die aus anderen Verkäufen und / oder Rechtsverhältnissen entstanden sind.

  5. Fälligkeit und Zahlungsverzug:
    Die Fälligkeit des Kaufpreises und die Kosten der Vertragsabwicklung treten nach Erhalt der Vorab-Rechnung ein. Soweit der Käufer den Kaufpreis und die Kosten der Vertragsabwicklung nicht im vollen Umfang bezahlt hat, kommt er mit Ablauf von 5 Tagen nach dem Fälligkeitstermin in Verzug. Der Eintritt des Verzuges setzt keine Mahnung voraus (§ 286 BGB). Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer von weiteren Lieferungen, auch wenn Sie bereits bestätigt worden sind, auszuschließen und ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Im Fall des Verzuges des Käufers ist der Verkäufer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber dem Käufer geltend zu machen, wobei die Geltendmachung eines höheren Schadens dem Verkäufer vorbehalten bleibt. Der Käufer ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass dem Verkäufer kein oder nur ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.

  6. Rücktritt:

    1. ​​Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu, sofern Stadtmobil Karlsruhe als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Gegenüber Stadtmobil Karlsruhe hat der Käufer zu erklären, ob er vom Kaufvertrag wegen der Pflichtverletzung Stadtmobil Karlsruhe zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

    2. ​Stadtmobil Karlsruhe ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, falls das Fahrzeug vor Gefahrübergang auf den Käufer untergeht oder beschädigt wird und er hierüber den Käufer unverzüglich unterrichtet und dem Käufer den gezahlten Kaufpreis erstattet hat. Weitergehende wechselseitige Ansprüche bestehen nach dem Rücktritt nicht.

  7. Haftung

    1. ​Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen und deliktische Haftung:
      ​Eine Haftung wegen eines Verschuldens des Verkäufers bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wird ausgeschlossen.

    2. ​Haftung bei Rechtsmängel und Sachmängel

      1. Eine Haftung wegen Rechts- und Sachmängel ist bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen. Gebrauchte KFZ und Zubehör werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Kaufvertrages mit Stadtmobil Karlsruhe auf der von ihr genutzten Internet-Handelsplattform verkauf.karlsruhe.stadtmobil.de. Sie weisen dem Kilometerstand und dem Alters des Fahrzeugs entsprechende Verschleißerscheinungen auf.

      2. ​Bei neuen Kraftfahrzeugen tritt der Verkäufer die ihm gegen den Hersteller der Sachen und gegen einen etwaigen Lieferanten des Verkäufers zustehenden Ansprüche wegen Rechts- und Sachmängel an den Käufer ab. Nach den Regelungen des deutschen Kaufrechts im BGB haftet der Verkäufer subsidiär für Rechts- und Sachmängel, sofern der Hersteller der Sachen oder der Lieferant des Verkäufers die Rechts- und Sachmängel des Käufers aus abgetretenem Recht nicht oder nicht vollständig erfüllt.

    3. ​Haftung bei Verzögerung der Leistung
      Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung nicht.

    4. ​​​​​​​​Haftung bei Verzögerung der Leistung.Der Verkäufer haftet bei Unmöglichkeit der Leistung nicht.​​
    5. ​​​Von dem vorgenannten Haftungsausschluss in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für Rechts- und Sachmängel, für die Haftung aus Deliktischer Handlung. Für Verschulden bei Vertragsverhandlung, sowie wegen Lieferverzögerung und für Unmöglichkeit der Leistung) sind ausgenommen die Haftung des Verkäufers für

      1. ​​​Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen

      2. ​​​​​Vorsatz oder Arglist

      3. ​eine vom Verkäufer ausdrücklich erklärte Garantie

      4. ​vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden

      5. Schäden, die wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen eintreten.

    6. ​​Haftung bei Nutzung von Dienstleistungen des Verkäufers:
      Der Verkäufer haftet nicht für Schäden des Käufers oder Dritten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstleistungen von Stadtmobil Karlsruhe entstehen, insbesondere nicht für von ihm nicht zu vertretene, technische Mängel, die dazu führen, das ein Kaufangebot nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben werden kann.

    7. ​​​Bestehende Herstellergarantien
      ​Bestehende Herstellergarantien werden durch die Verkäufe nicht berührt.

    8. ​Schadensersatzanspruch des Verkäufers
      ​Dem Verkäufer steht ein Schadensersatzanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen zu, soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichende Regelung vorsehen. Hat der Käufer den Schaden zu vertreten, so hat er 20 % des Kaufpreises mindestens aber € 500,00 an Stadtmobil Karlsruhe zu zahlen.

    9. ​Verjährung
      Die Verjährung beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn und beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit dem Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. Hiervon ausgenommen ist die Verjährung der Ansprüche nach den vorgenannten Bestimmungen unter Gliederungspunkt G. V.

  8. ​​​​​​​​Schlussbestimmungen

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.

    3. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Karlsruhe. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung nicht bekannt ist.

    4. Die Regelungen des Internationalen Privatrechts und die des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CSIG - UN-Kaufrecht) gelten nicht und werden ausdrücklich ausgeschlossen.

    5. Die Vertragssprache ist deutsch. Schriftstücke in anderer Sprache dienen nur der Information und nur der Wortlaut und Inhalt einer beglaubigten deutschen Fassung findet zwischen den Vertragsparteien Anwendung.

    6. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

    7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.





Stadtmobil CarSharing Gmbh 6 Co. KG
Ludwig-Wilhelm-Straße 15
76131 Karlruhe
Deutschland

mit Sitz in Karlruhe

AG Mannheim, HRB 109301
USt-IDNr.: DE215999805

Stand der AGB’s: 01.06.2016

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